Gesetzliche Grundlagen

Für nahezu alle Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen ab einer Kältemittel-Füllmenge von 5 t CO₂-Äquivalent gibt es die Verpflichtung, Dichtheitskontrollen durchzuführen.

  • Bis 5 t CO₂-Äquivalent in der Anlage sind keine Maßnahmen erforderlich.
  • Bei 5 t bis 49,9 t CO₂-Äquivalent in der Anlage muss mindestens alle 12 Monate eine Dichtheitsprüfung stattfinden.
  • Bei 50 t bis 499,9 t CO₂-Äquivalent in der Anlage muss mindestens alle 6 Monate eine Dichtheitsprüfung stattfinden.
  • Ab 500 t CO₂-Äquivalent in der Anlage muss mindestens alle 6 Monate eine Dichtheitsprüfung stattfinden und es muss ein Gaswarngerät installiert werden.

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung muss protokolliert werden. Undichtigkeiten sind schnellstmöglich zu beseitigen.

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